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Expertenrat

Muss bei der Dach-Reparatur die Dachdämmung an die Dämmwerte der EnEV angepasst werden?

Frage von Hans-Dieter S. am 25.02.2014 In unserer Wohnanlage bestehend aus 2 Häusern mit Satteldach und einigen Gauben die mit Zinkblech verkleidet sind, gibt es Probleme mit den Anschlussblechen der Gauben und der Unterspannbahn welche beim Bau nicht fachgerecht montiert wurden. Nun muss repariert werden und es steht die Behauptung im Raum, dass wenn 10% der Dachfläche für die Reparatur aufgenommen werden, muss das komplette Dach den heutigen Dämmwerten laut EnEV angepasst werden. Die Dämmung der Dächer ist für ein ca 25 Jahre altes Mehrfamilienhaus recht gut. Ist also diese Behauptung richtig, dass das komplette Dach saniert werden muss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Steildach muss dann die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, wenn die Dachhaut komplett ersetzt oder neu aufgebaut wird. Da bei Ihnen nur die Anschlussbleche der Gauben und Teile der Unterspannbahn repariert werden, ist davon eher nicht auszugehen. Nachlesen können Sie diese Auslegung der EnEV auch beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das erklärt, dass die EnEV erst greift, wenn Lattung, ggf. vorhandene Dachabdichtung und ggf. vorhandene Schalungen erneuert werden, weil sonst eine erneute Dachdämmung nicht wirtschaftlich ist.

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