Wenn ich an ein MFH mit 12 WE nachträglich Balkone anbaue und Fenster durch Balkontüren ersetze, bin ich dann verpflichtet, die Auflagen der aktuellen EnEV zu erfüllen?
Die EnEV greift bei einer Sanierung immer dann, wenn Bauteile der Wärme umschlißenden Gebäudehülle um mehr als 10 Prozent verändert werden. Auslösetatbestände an der Fassade sind dabei zum Beispiel:
Treffen diese Punkte bei dem Anbau der Balkone zu, sind die betroffenen Änderungen EnEV-konform auszuführen. Gleiches gilt für die neuen Balkontüren, die ohnehin die in der EnEV genannten U-Werte erreichen müssen.
Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft nur von der EnEV-Stelle im entsprechenden Bundesland.