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Expertenrat

Welche Anforderungen gelten nach EnEV bei einer Dachsanierung?

Frage von S. E. N. am 08.04.2017 

In unseren Mehrfamilienhaus (Altbau 100 Jahre alt) sind die Dachziegel am Hauptdach undicht geworden, da der verstrichene Mörtel zwischen den Ziegeln heraus bröselt. Es ist in der Vergangenheit bei Sturm, Schnee und Wind Feuchtigkeit eingedrungen.

Das gesamte Dach besteht aus einem Hauptdach und zwei Nebendächern (Grundriss Hamburger Burg), unter welchem sich zwei Wohnungen befinden. Die Wohnungen sind in sich selbst komplett gedämmt. Über den Dachgeschoss-Wohnungen befinden sich zwei unbeheizte Spitzböden.

Bei einer Wohnung wurde vor mehreren Jahren in den Spitzboden eine Art Abstellraum eingebaut. Dieser wurde gedämmt und mit einer Unterspannfolie versehen. Die beiden Nebendächer wurden im Rahmen der Wohnungsraumschaffung angehoben und gedämmt.

Ziel der Eigentümergemeinschaft ist es nun das Hauptdach neu einzudecken und das letzte Viertel des Daches, bzw. die 2. Hälfte des Hauptdaches mit einer Unterspannbahn und entsprechender Dämmung zu versehen.

Der Spitzboden ist wie bereits erwähnt lediglich ein ungenutzter, unbeheizter Raum zwischen dem Dach und der darunter liegenden Wohnung, welche in sich gedämmt ist.

Welche Auflagen muss die Hausgemeinschaft nach EnEV erfüllen? Unterliegen wir überhaupt dem Energiespargesetz? Wie verhält es sich, wenn wir die alten Dachziegel behalten? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Anforderungen an eine Dachsanierung werden im § 9 und Anlage 3 Abschnitt 4 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geregelt.

Eine Dämmung ist dabei nur dann nötig, wenn mehr als 10 Prozent eines Daches oder einer Decke über beheizten oder gekühlten Räumen erneuert werden. Dazu zählt unter anderem:


  • die Neueindeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalung
  • das Anbringen einer wasserdichten Abdichtung

Für Dachflächen über unbeheizten Räumen gelten die Anforderungen nicht, solange die oberste Geschossdecke über den jeweiligen Räumen bereits gedämmt wurde. In diesem Fall kann der Dachaufbau auch ohne Dämmung erneuert werden.


Da die Gegebenheiten vor Ort komplex sind, empfehlen wir Ihnen einen Energieberater aus Ihrer Nähe. Dieser kann bei einer Besichtigung eine sichere Auskunft über die Anforderungen der EnEV geben. Einen Berater finden Sie zum Beispiel über unsere Energieberater-Suche.

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