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Expertenrat

Kann man eine Erstberatung für dritte Personen beantragen?

Frage von Julia H. am 31.10.2013 

Kann ich für meine Tante eine Energieberatung durchführen? Also auch Fördergelder beantragen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel gibt der Haus- beziehungsweise Wohnungsbesitzer die Energieberatung in Auftrag. Es spricht aber natürlich nichts dagegen, dass Sie Ihre Tante dabei unterstützten. Die Fördermittel für eine Sanierung muss der Eigentümer selbst beantragen (zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Energieberater, Handwerker oder der Hausbank).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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