Ich habe ein 3-FamHaus geerbt. Wann muss ich die Außenfassade dämmen? Heizung neu Niedertemperatur 2009, Dach neu, Fenster und Jalousien neu 2-fach (2014).
Eine Pflicht zur Dämmung der Außenwände gibt es nicht. In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist nur vorgesehen, dass die Fassade gedämmt werden muss, wenn die Außenwände umfassend saniert werden, also wenn Bekleidungen oder Verschalungen angebracht werden oder der Außenputz komplett erneuert wird. Diese Verpflichtung gilt allerdings nur für Häuser mit Baujahr vor 1984.