Wir haben ein 2-Familien-Haus im Rohbau von meinen Eltern übergeben bekommen. Dieses Haus ist Anfang der 2000er Jahre erbaut worden. Nun sind wir gerade dabei, das Haus fertigzustellen. Allerdings hat uns unser Stuckateur (wir haben bereits innen verputzt) auf einige größere Probleme bei der der Dämmung der Außenfassade aufmerksam gemacht -> aufwendige Spenglerarbeiten müssten komplett erneuert werden. Sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Außenputz auch eine Dämmung anzubringen? Es gibt ja bei der 10%-Regelung noch folgenden Vermerk:
Die Pflicht kommt nach Anlage 3 Nr. 1 Satz 3 EnEV
2013 nicht zur Anwendung bei Außenwänden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind.
Würde das in unserem Falle greifen? Würden dadurch bei uns die Pflicht einer Außendämmung entfallen?
Die Wärmeschutzverordnung 1982/84, die ab dem 01.01.1984 gültig war, fordert für die Qualität der Außenwände von Wohngebäuden mit Seitenlängen von maximal 15 x 15 Metern einen U-Wert von 1,20 W/m²K. Ist der U-Wert der Fassade besser, gilt die Ausnahme. Ob das der Fall ist, kann aus der Ferne leider nicht beurteilt werden. Ein Energieberater kann den Wandaufbau vor Ort untersuchen und eine sichere Auskunft geben.
Einen Experten finden Sie zum Beispiel über die Energieberater-Suche.