Wir haben eine Dachgeschoss-Eigentumswohnung in einem 4 Familien-Haus und möchten unsere drei Dachflächenfenster erneuern. Was müssen wir beachten? Wird das auch bei Eigentümergemeinschaften gefördert?
Bei dem Austausch von Dachfenstern sind generell zwei Dinge zu beachten. Zum einen muss der Einbau luftdicht erfolgen, um feuchtebedingte Bauschäden zu verhindern. Die Fenster sollten daher fachgerecht von einem Handwerker eingebaut werden.
Außerdem muss die Qualität der Fenster den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Das heißt, in Ihrem Fall müssen die neuen Fenster einen U-Wert von 1,4 W/m²K erreichen. Der U-Wert ist ein Maß für die energetische Qualität der Fenster und muss für das gesamte Bauteil - also Rahmen und Glas - gelten.
Als Eigentümer einer Wohnung oder bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen kann derAustausch der Fenster über die KfW bezuschusst werden. Möglich ist das über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren". Um die Förderung in Höhe von 10 Prozent der Kosten erhalten zu können, müssen neue Dachflächenfenster aber einen U-Wert von 1,0 W/m²K einhalten. Außerdem muss die Maßnahme vorher von einem Energieberater bestätigt werden.
Alternativ kann der Einbau der neuen Fenster über das KfW-Programm 152 auch mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert werden.
Einen Energieberater finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW.
Haben Sie die Bestätigung des Sachverständigen, kann der Zuschuss ganz einfach online beantragt werden. Wie das funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.