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Expertenrat

Wie gut darf der U-Wert neuer Fenster in einem denkmalgeschützten Haus ohne Dämmung sein?

Frage von Hans-Georg P. am 21.11.2016 

Ein denkmalgeschütztes Viererhaus in einer Bochumer Zechensiedlung, erbaut in den Zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, soll mit Isolierfenstern versehen werden. Es ist keine Fassadendämmung vorhanden und darf zumindest von außen auch nicht angebracht werden. Welchen U-Wert dürfen die Fenster höchstens haben (dickes Ziegelmauerwerk)?

Sind Ergebnisse einer Wärmebildaufnahme von 2003 noch relevant oder sollten sie überprüft werden?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell sollten die neuen Fenster einen schlechteren U-Wert als die vorhandene Außenwand aufweisen. Denn auf diese Weise wirken sie wie eine Feuchtefalle. Tritt Kondenswasser im Haus auf, passiert das dabei meist zuerst und gut sichtbar an den Fenstern und gibt ein Zeichen dafür, dass gelüftet werden muss.

Da wir das Gebäude, dessen Baujahr sowie das Material und den Aufbau der Wand nicht kennen, können wir Ihnen aus der Ferne leider keine zutreffende Antwort geben. Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle die Beratung durch einen Energieberater, den Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche finden. Dieser kann das Gebäude begutachten und die gewünschte Auskunft schnell geben.

Denken Sie auch daran, dass nach DIN 1946 Teil 6 ein Lüftungskonzept zu erstellen ist, wenn mehr als ein Drittel der Fenster im Haus getauscht werden. Weitere Informationen dazu, gibt Claus Händel im Beitrag "Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?

Ohne Veränderungen am Gebäude, dürften die Aufnahmen nach wie vor dem aktuellen Stand entsprechen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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