Darf ein 500 qm-Flachdach von zwei Mehrfamilienhäusern (BJ. 1970) ohne Wärmedämmung saniert werden? Nach 45 Jahren ist das Flachdach an einigen Stellen undicht. Bei der geplanten Sanierung soll nur eine Erhaltungslage ohne zusätzliche Wärmedämmung aufgebracht werden. Ist das mit der EnEV vereinbar? Direkt unter dem Flachdach befindet sich bereits Wohnraum, also kein Dachboden.
Unter bestimmten Umständen sieht die EnEV eine Pflicht zur Dachdämmung vor, wenn die Flachdach-Abdichtung erneuert wird. Im EnEV-Text heißt es dazu, dass wenn bei beheizten Räumen Dachflächen erneuert werden, dass
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b) eine Abdichtung, die flächig (zum Beispiel mit geschlossenen Nähten und Stößen) das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzt wird (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen), […]
die Anforderungen der EnEV 2014 eingehalten werden müssen.
Die EnEV stellt allerdings nur Anforderungen an die Dachdämmung, wenn eine vollständig neue Abdichtung eingebaut wird. Bleibt die alte Abdichtung auf dem Dach und wird Teil der neuen Abdichtung – so wie offenbar bei Ihrem Flachdach geplant - müssen keine EnEV-Anforderungen erfüllt werden. Dies wird dann als Regeneration / Sanierungslage gewertet, die die bestehende Abdichtung ergänzt, aber nicht ersetzt.
Anders sieht die Lage aus, wenn eine komplette neue Abdichtung aufgebaut wird. Dann müssen die Anforderungen der EnEV (U-Wert von 0,20) eingehalten werden.