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Expertenrat

Gibt es Förderung für Eigentümergemeinschaften bei Sanierung?

Frage von Dorothea K. am 20.09.2013 

Ich bin mit einer Eigentumswohnung Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Düsseldorf.

Das Gebäude ist Anfang der 1970er Jahre gebaut worden und die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ein Gutachten anfertigen lassen, wie die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden könnten/sollten.

Es stehen an: Dachsanierung, Fensteranlagenaustausch, Elektrik des gemeinschaftlichen Eigentums etc.

In dem Gebäude befinden sich sowohl Wohnnutzflächen als auch gewerblich genutzte Flächen (Büros).

Wie können wir als Gemeinschaft oder der einzelne Eigentümer Zuschüsse z.B. durch/von der KFW beantragen? Gibt es noch andere Fördermittel von anderen Stellen? Was steht uns zu. Nicht alle Eigentümer werden einen Kredit aufnehmen; einige planen aber auch z.B. bei der KFW Kreditanträge zu stellen.

Können Sie mir weiterhelfen:
a) für die Wohnungseigentümergemeinschaft 
b) Maßnahmen für meine Wohnungseinheit (ca. 100 qm im Mittelgeschoss).

Ich wohne im Rhein Kreis Neuss und arbeite in Düsseldorf, welche Beratungsstellen kann ich aufsuchen?

Wie kurzfristig ist eine Antragsstellung möglich? Aufträge für die Dachsanierung liegen uns schon vor; es könnte recht zeitnah mit den Maßnahmen begonnen werden. Zur Dachsanierung werden auch die entsprechenden Betonfassaden saniert etc.

Wie berechnen Sie Ihr Honorar für eine Beratung/Betreuung/Begleitung?

 

Antwort von Dipl.-Ing. Alexander Neumann 

Auch Eigentümergemeinschaften erhalten Förderung, allerdings ist das meistens schwieriger als für einzelne Immobilienbesitzer, weil viele Fördermöglichkeiten nicht auf Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten sind. Am einfachsten ist es, bei der KfW im Programm 'Energieeffizient Sanieren' einen Zuschuss zu beantragen. Der Zuschuss beträgt bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen 10 % der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, vorausgesetzt die technischen Mindestanforderungen der KfW werden erfüllt. Außerdem muss der Antrag vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Die Förderung kann der Verwalter für die Eigentümergemeinschaft beantragen oder die einzelnen Eigentümer selbst. Wenn Sie schon Angebote für Ihre Sanierung vorliegen haben, können Sie unsere kostenlose Fördermittel-Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Zuschüsse zu optimieren.

Darüber hinaus können Sie sich bei der KfW kostenlos zu den Förderprogrammen beraten lassen: 0800 539-90 02


Das Verfahren für KfW-Kredite ist schwieriger, diese laufen über die Hausbank. In einigen Bundesländern bieten allerdings auch die Landesbanken Hilfen an, wenn Wohnungseigentümergemeinschaften KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchten, da wäre für Sie dann vermutlich die NRWBank Ansprechpartner.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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