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Expertenrat

Wo bekommt man eine Förderung zum Umbau wegen Schwerbehinderung?

Frage von Hans-Peter T. am 02.02.2014 

Wegen Schwerbehinderung 100%aG , Plegestufe2, müssen wir 2 Türen verbreitern lassen (ca. 7000 €). Können wir ein günstiges Darlehen bei Ihnen bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zinsgünstige Darlehen für barrierefreie Umbauten vergibt die KfW-Bank. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Förderung vor dem Umbau gestellt werden muss.

Für die Verbreiterung von Innentüren gelten bei der KfW folgende technische Voraussetzungen:
Innentüren müssen

  • auf eine Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m erweitert werden.
  • in einer Höhe von 0,85 - 1,05 m einen Türdrücker aufweisen.
  • bei Sanitärräumen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
  • bei Einbau von Raumspartüren bei geöffneter Tür eine Durchgangsbreite innerhalb des Flures von mindestens 1,00 m gewährleisten.

Mehr Details finden Sie in unserem Expertentipp sowie in den Merkblättern der KfW. Dort ist auch beschrieben, wie Sie den Kredit beantragen können:

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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