Ich bin dabei, ein eff.70 zu sanieren und habe dementsprechend bei der KfW Antrag genehmigt bekommen. Ich bin selber Zuschussnehmer und Energieberater, und habe das Sanierungskonzept selbst berechnet. Frage: Darf ich als Zuschussnehmer auch gleich als Sachverständiger den Verwendungsnachweis bestätigen?
Nach Auskunft der KfW ist das möglich. Sie können also als Energieberater für sich selbst den Verwendungsnachweis bestätigen.