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Expertenrat

Wir haben den Auftrag für den Vollwärmeschutz (WDVS) unserer Hausvorderseite vergeben. Wo und wie können wir Fördermittel beantragen?

Frage von Angela G. am 19.04.2015 

Wir haben den Auftrag für den Vollwärmeschutz unserer Hausvorderseite (Nordseite), Reihenhaus, nach WDVS vergeben und fragen nun an, wo und wie wir Fördermittel beantragen können. Unser Haus ist nach Fertigbauteilen 1975 gebaut worden. Ein Wärmeschutz wurde bisher nicht aufgetragen. Der Vollwärmeschutz beinhaltet auch neuen Putz, Farbe etc. Uns liegt ein Pauschalfestpreis von 5.430,-- Euro vor. Wo müssen wir Fördermittel beantragen? Für eine baldige Antwort wären wir dankbar. Die Sanierung ist für die 25. KW 2015 vorgesehen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) werden Zuschüsse für die Fassadendämmung vergeben: Gefördert werden zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Bedingung ist, dass bei der Fassadendämmung von außen ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) erreicht wird.

So gehen Sie bei der Beantragung der Fördermittel vor:

  • Die Fördermittel müssen vor Beginn der Sanierung beantragt werden
  • Pflicht ist die Einbindung eines Sachverständigen von der Liste der Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Die Sachverständigen prüfen die Voraussetzungen für die Förderung und erstellen den Antrag.
  • Für die Kosten des Sachverständigen erhalten Sie auch eine Förderung.
  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit einer Ausweiskopie bei der KfW ein.
  • Nach einer Förderzusage können Sie mit der Fassadendämmung beginnen.

Alle Informationen, wie Sie KfW-Förderung richtig beantragen, finden Sie hier.

Wenn Sie die Angebote für die Dämmung schon vorliegen haben, nutzen Sie doch einfach unseren kostenlosen Fördergeld-Service. Dabei loten Experten die optimalen Zuschüsse für Sie aus.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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