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Expertenrat

Unter welchen Voraussetzungen fördert die KfW-Bank die Erneuerung der Haustür?

Frage von Ulrike C. am 11.04.2014 

Wir möchten in unserer vermieteten Doppelhaushälfte aus den 70er Jahren die Haustüre erneuern. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass es unter bestimmten Voraussetzungen für diese Sanierung Fördermittel der KfW Bank geben kann. Leider finden ich über die Stichwortsuche hier keine Hinweise. Können Sie uns bitte weiterhelfen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, für die Erneuerung der Haustür kann bei der KfW Förderung beantragt werden: Im Programm "Energieeffizient Sanieren" fördert die KfW den Haustürtausch, in Frage kommen die Programmvarianten 430 für einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro) und 152 für einen zinsgünstigen Förderkredit in maximaler Höhe von 50.000 Euro. Bedingung ist, dass die neue Haustür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²•K) hat. Bitte beachten Sie: Die Förderung muss vor der Sanierung beantragt werden und ab dem 1.6.2014 muss der beantragende Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.

Wenn Sie schon Handwerkerangebote vorliegen haben und die Sanierungssumme mindesten 3.000 Euro beträgt, nutzen Sie doch einfach unseren Fördergeld-Service. Die Experten recherchieren alle verfügbaren Zuschüsse für Sie und Sie erhalten am Ende der Beratung unterschriftsreife Anträge.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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