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Expertenrat

Einbruchschutz an Fenstern und Türen nachrüsten: Gibt es Förderung? Muss eine Fachfirma beauftragt werden?

Frage von Andreaas B. am 03.04.2015 

Ich möchte mein Haus (Fenster und Türen) nach Beratung durch die Polizei mit Einbruchsschutz nachmelden. Kosten Material ca 1000 €.

Fragen:
1. Muss ich eine Fachfirma beauftragen oder reicht Selbsteinbau?
2. Sind 1000 € zuschussfähig oder muss ich weitere Maßnahmen (Wärmeschutzfenster)planen?
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie Ihren Einbruchschutz verbessern wollen, können Sie die dafür anfallenden Kosten mit KfW-Förderung senken. Die KfW vergibt zwar keine direkte Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz, allerdings können Sie Fördermittel aus den Programmen "Energieeffizient Sanieren“ und "Altersgerecht Umbauen“ nutzen. So fördert die KfW den Austausch der alten Haustür und alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Varianten. Hier gilt es, die technischen Mindestabforderungen für die KfW-Förderung zu erfüllen. Auch die Nachrüstung von Rollläden und von Bewegungsmeldern, Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung und die Beleuchtung des Eingangsbereichs sind förderfähig. Möglich ist die Förderung entweder als zinsgünstiger Kredit von maximal 50.000 Euro oder als Zuschuss von maximal 5.000 Euro je Wohneinheit. Die Übersicht zu allen Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unserem Expertentipp "KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz“.

Wichtig bei der Auswahl der neuen Fenster und der Haustür ist dann neben der Widerstandsklasse für den Einbruchschutz also auch die Energieeffizienz, um die Fördervoraussetzungen zu erreichen. Es lohnt sich, hier gleich auf beide Aspekte zu achten. So schlagen Sie bei der Sanierung zwei bzw. drei Fliegen mit einer Klappe und erhalten nicht nur mehr Sicherheit, sondern profitieren in Zukunft auch von weniger Energiekosten und mehr Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause.

Voraussetzung für die KfW-Förderung ist neben den technischen Mindestanforderungen der KfW, dass Zuschüsse oder Kredit vor Beginn der Sanierung beantragt werden! Für beide Fördervarianten schreibt die KfW weiterhin vor, dass ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes die Sanierung plant und die Antragsunterlagen für Zuschuss und Kredit ausfüllt. Außerdem erhalten Sie die Förderung der KfW-Bank nur, wenn eine Fachfirma die Arbeiten ausführt. Lesen Sie in unserem Expertentipp, wie Sie die KfW-Förderung richtig beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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