Gibt es eine Förderung für eine Alarmanlage und was muss ich tun wenn der Einbau im Oktober geplant ist?
Für den Einbau einer Alarmanlage können Sie Fördermittel der KfW Beantragen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen über das KfW-Programm 159 (effektiver Jahreszins 0,75 Prozent) oder einem einmaligen Zuschuss über das KfW-Programm 455.
In der Zuschussvariante bekommen Sie für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 10 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Die Zuschüsse werden ab 200 Euro ausgezahlt. Die Investition muss dabei also über 2.000 Euro liegen.
Kommt der Zuschuss für Sie infrage, muss die Einbruchs- und Überfallmeldeanlage in Bezug auf die Bedienung, die Zuverlässigkeit, die Funktion und den Sicherheitsgrad den Anforderungen der DIN EN 50131 Grad 2 entsprechen. Ob dem so ist, erfahren Sie in der Regel vom Anbieter der Anlage. Zuschüsse gibt es dabei für:
Wichtig zu wissen ist, dass der Zuschuss für die Alarmanlage noch vor dem Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden. Die nötigen Unterlagen finden Sie hier.