Ich habe im Sept./Okt. 2016 mein Bad komplett saniert. Mir war nicht bewusst, dass ich evtl. eine Förderung bekomme. Kann ich das auch noch im Nachhinein machen? Ich musste einen Teil bei der Bank finanzieren.
Die Fördermittel für eine Badsanierung müssen vor dem Beginn der Maßnahme beantragt werden. Rückwirkend ist die Förderung leider nicht möglich.
Eine Alternative bietet dafür das Finanzamt. Denn über dieses kann ein Teil der Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden. Während Sie 6.000 Euro steuerlich geltend machen können, gibt es bis zu 1.200 Euro (20 Prozent) erstattet. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"