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Expertenrat

Bekomme ich einen Zuschuss für den Austausch einzelner Fenster?

Frage von Regina L. am 24.06.2016 

Ich möchte im August 6 Fenster an meinem Haus austauschen lassen. Die alten Holzfenster werden durch Kunststoff-Fenster mit 3-fach-Verglasung ersetzt.
Das Haus ist mein Eigentum - jedoch läuft der hierfür aufgenommene Kredit noch einige Jahre. Die Fenster möchte ich jedoch nicht finanzieren, hierfür habe ich mir Geld zurückgelegt. Habe ich eine Chance auf einen Investitionszuschuss? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Austausch einzelner Fenster kann von der KfW als Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung (Programm 430) gefördert werden.

Gezahlt werden dabei 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit. Wichtig ist dabei, dass die neuen Fenster einen U-Wert von mindestens 0,95 W/m²K haben müssen. Achten Sie darauf, dass es hier um den U-Wert des gesamten Fensters - also Glas und Rahmen - geht. Oft wird nur der Wert des Glases angegeben.

Um Feuchteschäden ausschließen zu können, muss die energetische Qualität der Gebäudehülle besser sein. Das heißt, der U-Wert der betreffenden Außenwände muss ebenfalls mindestens 0,95 W/m²K aufweisen.

Da Ihr Gebäude mit neuen Fenstern dichter wird, kann die Luftfeuchtigkeit von selbst oft nicht mehr ausreichend reguliert werden. Um dabei der Entstehung von Schimmel vorbeugen zu können, sollte geprüft werden, ob eventuell auch lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind.

Wir empfehlen Ihnen, die Maßnahme vorher mit einem Energieberater zu besprechen. Der kann vor Ort beurteilen, ob sich der Fenstertausch lohnt und welche weiteren Maßnahmen eventuell getroffen werden müssen. Für die Beantragung der Fördermittel ist die Beteiligung eines Energieberaters ohnehin Voraussetzung.

Energieberater aus Ihrer Nähe finden Sie in der Energie-Effizienz-Expertenliste der KfW.

Die Beratung durch einen Energieberater kann über das BAFA gefördert werden. Wie das funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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