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Expertenrat

Wie kann ich Fördermittel für eine neue Haustür beantragen?

Frage von Dieter K. am 04.04.2017 

Ich möchte meine Hauseingangstür erneuern und Fördermittel beantragen. Wie ist der Werdegang dazu? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Erneuerung einer Hauseingangstür wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Hier haben Sie generell zwei Möglichkeiten: Eine Förderung aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" oder eine Förderung der Haustür mit höherem Einbruchschutz.

Planen Sie einen Zuschuss zur energetischen Sanierung (Programm 430) zu beantragen, gibt die KfW 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Investition muss dazu höher als 3.000 € sein. Voraussetzungen dafür sind:


  • dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Haus vor dem 01.02.2002 gestellt wurde
  • dass die Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser hat
  • ein Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste hinzugezogen wird
  • Sie den Antrag vor dem Beginn der Baumaßnahmen stellen

Alternativ zur Zuschussvariante, bietet die KfW über das Programm 151/ 152 "Energieeffizient Sanieren - Kredit" auch ein zinsgünstiges Darlehen. Dieses ist bei Ihrer Hausbank zu stellen.


Planen Sie einen Zuschuss für besseren Einbruchschutz (Programm 455) zu beantragen, gibt die KfW ebenfalls 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Investition muss hier jedoch nur höher als 500 € sein. Voraussetzungen dafür sind:


  • dass die Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser hat
  • die Tür der Widerstandsklasse RC2 der DIN 1627 oder besser entspricht
  • Sie den Antrag vor dem Beginn der Baumaßnahmen stellen

Auch hier gibt es alternativ zur Zuschussvariante ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit". Dieses ist über Ihre Hausbank zu beantragen.


Alle wichtigen Informationen zum Thema haben wir Ihnen auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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