Wir haben einen Antrag für einen Zuschuss auf einen Holzvergaserkessel bei dem BAFA gestellt. Leider hatte meine Frau den Antrag an eine falsche Abteilung gesendet, sodass jetzt nur eine hocheffiziente Pumpe gefördert wird. Jetzt haben wir gelesen, dass es möglich ist, auch bis zu 9 Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage Zuschüsse zu bekommen kann. Wie und wo geht das?
Leider nicht mehr. Nachdem das BAFA seine Antragsverfahren im letzten Jahr umgestellt hatte, sind die Fördermittel für Holzheizungen nun immer vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers zu stellen. Mit den Maßnahmen darf dabei erst begonnen werden, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid vom BAFA erhalten haben. Im Vergangenen Jahr war es noch möglich, die Förderung bis zu neun Monate nach der Inbetriebnahme zu beantragen.
Alternativ können Sie heute aber die Lohnkosten der Handwerkerarbeiten steuerlich absetzen. Auf diese Weise erhalten Sie 20 Prozent der Arbeitskosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) zurückerstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".