Ich möchte an meiner Heizungsanlage einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Welche Kosten kann ich dafür bei der BAFA geltend machen (30%)? Nur die der Fachhandwerksfirma oder auch die des Energieberaters?
Ist es zwingend erforderlich die Begehung und die Ermittlung der nötigen Einstellwerte durch einen Berater der Energie-Effizienz-Expertenliste durchführen zu lassen oder kann dies auch durch eine andere Fachkraft (z.B. Dipl. Ing. - Versorgungstechnik) erledigt werden?
Über das Programm Heizungsoptimierung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden eine Reihe von Maßnahmen mit einmaligen Zuschüssen gefördert. Neben neuen Heizungs- und Umwälzpumpen gibt es die Mittel dabei auch für die Anschaffung und fachgerechte Installation voreinstellbarer Thermostatventile oder die professionelle Einstellung der Heizkurve.
Die Arbeiten müssen generell von einem Fachbetrieb durchgeführt und mit einem speziellen Formular bestätigt werden. Ein Energieberater aus der Expertenliste der KfW ist dabei nicht nötig. Nach Angaben des BAFA werden Beratungs- und Planungsleistungen nicht gefördert.
Beachten Sie, dass Sie sich bereits vor dem Beginn der Maßnahme auf dem Antrags-Portal des BAFA für die Förderung registrieren müssen. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Neue Förderung für Heizungspumpe und hydraulischen Abgleich"