Wir möchten einen Sessellift einbauen. Können wir den Zuschuss der KfW von 10 % und den Zuschuss der Pflegekasse von 4.000 Euro in Anspruch nehmen?
Leider nicht. Grundsätzlich darf jedes Vorhaben nur einmal gefördert werden. Haben Sie vor, neben dem Sessellift sonstige Veränderungen zur Barrierereduzierung durchzuführen, können Sie die Kosten allerdings auf beide Programme aufteilen. Dann sollten am besten auch die Rechnungen getrennt ausgestellt sein. Über das KfW-Programm 455 erhalten Sie dabei einen Zuschuss von 10 Prozent für die förderfähigen Kosten. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Mittel vor dem Baubeginn beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Beiträgen "Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung" und "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".
Ich möchte mich bei Ihnen herzlich für die schnelle Antwort bedanken. Es ist eine große Hilfe für mich.