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Expertenrat

Erhalten wir für unser Elternhaus (Bj. 1950) Förderung für neue Fenster?

Frage von Elmar R. am 11.01.2015 

Zusammen mit meinem Bruder besitze ich unser Elternhaus, das 1950 gebaut wurde. Inwieweit haben wir die Möglichkeit Fördergelder für den Einbau neuer Fenstern zu erhalten, um so unser Haus zu optimieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Förderung für Ihre neuen Fenster erhalten Sie von der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren. Wählen können Sie zwischen einem zinsgünstigen Kredit und einem Zuschuss.


Und so gehen Sie vor:

  • Suchen Sie sich einen Sachverständigen aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes in Ihrer Nähe. Für die KfW-Förderung ist das Pflicht.
  • Planen Sie zusammen mit dem Sachverständigen den Fenstertausch.
  • Der Experte füllt alle Antragsunterlagen für die Förderung aus. Für einen KfW-Kredit gehen Sie damit zu Ihrer Hausbank, für einen Zuschuss schicken Sie den Antrag zusammen mit einer Ausweiskopie direkt an die KfW.
  • Wenn Sie eine Förderzusage der KfW haben, können Sie mit der Sanierung starten.
  • Nach Abschluss der Arbeiten füllt der Sachverständige den Verwendungsnachweis aus, der zusammen mit der Rechnung bei der KfW eingereicht wird.

Hier finden Sie auch nochmal alle Informationen, wie Sie KfW-Förderung richtig beantragen.

Wenn Sie keinen Kredit, sondern einen Zuschuss beantragen möchten, geht es am bequemsten mit unserem kostenlosen Fördergeld-Service: Ein kompetentes Expertenteam unseres Partners Wüstenrot ermittelt kostenlos, welche Zuschüsse Sie für Ihre Sanierung nutzen können. Am Ende erhalten Sie alle Antragsformulare unterschriftsreif, ganz ohne zeitintensive Recherche.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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