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Expertenrat

Gibt es einen Zuschuss für neue Fenster und Fenstertüren?

Frage von Karl-Heinz H. am 07.07.2016 

Eine Hebe-Schiebetür, 4,50m und ein Fenster 4,20m sollen mit 3-fach Verglasung erneuert werden. Baujahr 1978.
Wie viel Zuschuss gibt es und bei wem kann ich den beantragen?
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Austausch einzelner Fenster kann über die KfW gefördert werden. Als Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung haben Sie dabei grundsätzlich die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen (KfW Programm 151/152) oder einem Zuschuss (KfW Programm 430).

Bei der Zuschuss-Variante erhalten Sie 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit. Die Mindestfördersumme beträgt 300 €, die entsprechenden Kosten müssen daher mindestens 3.000 € betragen.

Folgende Punkte sollten Sie bei einem Fenstertausch beachten:

  • Für Fenster, Balkon- und Terrassentüren fordert die KfW einen Gesamt-U-Wert des Fensters von 0,95 W/(m²K).
  • Der U-Wert bezieht sich nicht nur auf das Glas, sondern auf die gesamte Fenster-Konstruktion, einschließlich Rahmen.
  • Zum Schutz vor Feuchteschäden muss das Fenster auch nach dem Tausch einen schlechteren U-Wert als die Außenwand haben. Das stellt sicher, dass eventuell vorhandene Feuchte an den Fensterscheiben und nicht in der Wand ausfällt, und schützt somit zum Beispiel vor Schimmel. Diese Bedingung ist auch eine Fördervoraussetzung der KfW. 
  • Durch neue Fenster werden Gebäude immer auch Dichter. Dabei kann es passieren, dass die im Alltag entstehende Feuchte von selbst nicht mehr ausreichend abgeführt werden kann. Um Schimmel vorzubeugen, sollten Sie nach der Sanierung auf eine regelmäßige Lüftung sorgen. Eventuell können dabei auch lüftungstechnische Maßnahmen notwendig werden. 

Den Antrag für den Zuschuss stellen Sie vor Beginn der Arbeiten zusammen mit einem Energieberater aus Ihrer Region. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Expertenliste der KfW.

Die Beratung durch einen Energieberater kann über das BAFA gefördert werden. Wie das funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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