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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel von der KfW für Arbeiten in Eigenleistung?

Frage von Thobias S. am 03.11.2018 

Ich plane die Sanierung von Fenster, Dach und Heizung. Hierzu soll das KfW Programm für die Sanierung von Einzelmaßnahmen eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang versuche ich herauszufinden, ob Maßnahmen, welche in Eigenleistung durch geführt werden, förderfähig sind. Laut den Antworten hier im Sanierungsforum sind wohl die Materialkosten im Rahmen der Eigenleistung förderfähig. Wie stehen denn Ihre Antworten zu dem Satz "...Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen...." aus dem Merkblatt der KfW?

Da Ihre Antworten und die Aussage der KfW widersprüchlich sind, bin ich jetzt ein bisschen verunsichert. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aus den FAQ´s der KfW geht hervor, dass für Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung Materialkosten gefördert werden. Die Arbeiten müssen allerdings fachgerecht ausgeführt werden. Ein Experte für Energieeffizienz muss das und die anfallenden Materialkosten formlos bestätigen. Für spezielle Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen die Experten der KfW auch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 539 9002 zur Verfügung. 


Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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