Für den Einbau einer Wärmepumpe empfiehlt der Elektriker, den Verteilerschrank von 1977 zu tauschen. Welche Kosten davon sind förderfähig? Wie muss die Rechnung formuliert sein, damit sie bei der BAFA anerkannt wird?
Im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen sind die entsprechenden Leistungen in den Umfeldmaßnahmen mit aufgeführt. Genauer heißt es hier: "Elektrische Infrastruktur: unmittelbar mit Anlagentechnik verbundene Arbeiten/ Materialien".
Wenn der Austausch durch die Wärmepumpe nötig ist, wird er damit aller Voraussicht nach auch gefördert. Ob das bei Ihnen der Fall ist, entscheiden die Sachbearbeiter des BAFA nach einer individuellen Prüfung. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
In der Rechnung sollte ein Bezug zur Wärmepumpen-Anlage hergestellt sein. Darüber hinaus muss die förderfähige Maßnahme, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausgewiesen sein. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt und unbar beglichen werden. Die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) sind als Zahlungsnachweise aufzubewahren bzw. einzureichen.