Gibt es für eine Fußbodenheizung, Bj. 1986, noch Bestandsschutz oder muss sie bezüglich Einzelraumregelung nachgerüstet werden?
Für die Einzelraumregelung bei Fußbodenheizungen gibt es Ausnahmen, und zwar für Fußbodenheizungen in kleineren Räumen und ältere Installationen. Fußbodenheizungen, die vor dem 1. Februar 2002 installiert wurden, müssen nicht mit einer automatischen, raumweisen Regelung ausgestattet werden. Hier erlaubt die EnEV 2014 auch Einrichtungen ohne automatischen Regler. Informationen dazu können Sie hier nachlesen.