Ein bestehendes Flachdachgebäude soll mit einem Satteldach versehen werden, welche Anforderungen müssen hier erfüllt werden?
Auch in solch einem Fall sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erfüllen. Denn Sie verändern mehr als 10% der Fläche des betroffenen Bauteils. Nach §9 Absatz 4 der EnEV müssen Sie im neuen Satteldach ein U-Wert von 0,24 W/m²K einhalten. Dies gilt nicht, wenn das vorhandene Flachdach nach dem 31.12.1983 errichtet oder bereits erneuert wurde. Ist das Flachdach älteren Datums und Sie wollen den neuen Dachraum als kalten Speicher nutzen, können Sie auch alternativ die neu entstandene oberste Geschossdecke dämmen, es gilt auch hier der oben genannte U-Wert.