Besitze ein altes Haus, Jahrgang 1955. Die Dachziegel zeigen Schäden und müssen erneuert werden. Was sind die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Dämmung?
Ob Sie die Mindestanforderungen der EnEV an die Dachdämmung einhalten müssen, hängt davon ab, ob Sie an der Dacheindeckung nur Reparaturen vornehmen, das heißt einzelne Ziegel austauschen, oder den kompletten Dachaufbau erneuern.
Wenn Sie nur Dachziegel austauschen, greifen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Wird allerdings die komplette Dacheindeckung erneuert inklusive Lattung und Verschalung, müssen Sie den Wärmeschutz überprüfen lassen und ggf. eine Dämmung einbauen lassen. In diesem Fall muss das Dach nach der Dämmung und Neueindeckung einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m² K) aufweisen. Wie dick die Dachdämmung dafür sein muss, kann Ihnen ein Energieberater oder Dachdecker sagen. Das gilt allerdings nicht, wenn Ihr Dach unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 schon einmal erneuert worden ist.
Übrigens: Wenn Sie sich für eine Dachdämmung entscheiden, erhalten Sie dafür auch eine Förderung der KfW. Im Zusammenhang mit einer Aufsparrendämmung ist auch die Dacheindeckung förderfähig.