Unser Kessel von der Ölheizung (Bj. 1998 von Fa. Brötje) ist durchgerostet und muss erneuert werden. Müssen dabei gesetzliche Vorschriften berücksichtigt werden (Energiesparen).
Grundsätzlich gibt es bei der Erneuerung der Heizung nur einige gesetzliche Grundregeln. So müssen die Heizungsleitungen im unbeheizten Keller nach Erneuerung der Heizung gedämmt werden. Ab dem 26.9.2015 gelten nach EU-Recht auch neue Effizienzanforderungen an Heizungen, so dass die jetzt noch sehr verbreiteten Niedertemperaturkessel dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ihre neue Ölheizung wird also eine Brennwertheizung sein, diese ist auch deutlich effizienter.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Haus in Baden-Württemberg steht. Dann müssen Sie beim Einbau einer neuen Ölheizung das Erneuerbare-Wärme-Gesetz berücksichtigen und Erneuerbare Energien einbinden.