Wenn ich meine Ölheizung Bj. 1991 erneuere, muss ich ja 15 % Alternativenergie vorweisen können. Bioheizöl - 10 %. Und jetzt meine Frage: Ich habe einen Grundofen, der 2,7 kW und einen Wirkungsgrad zwischen 80 und 90 % hat. Mit dem kann ich mehr als 30 % meiner Wohnfläche heizen. Wird dieser zu 5 % angerechnet?
Grundöfen, die mehr als 30 Prozent der Wohnfläche beheizen und einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent haben, erfüllen die Anforderungen des EWärmeG in Baden Württemberg komplett. Das gilt nicht für Kamin- oder Schwedenöfen.
Wurde der Ofen vor dem 01. Juli 2015 in Betrieb genommen und beheizt 25 bis 30 Prozent der Wohnfläche, erfüllt er die Anforderungen zu zwei Dritteln.