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Expertenrat

Ich bin Besitzer eines vermieteten Wohnhauses, Baujahr 1978. Bin ich nach dem EnEV verpflichtet, die oberste Geschossdecke zusätzlich zu isolieren, oder kann ich mich auf das Baujahr des Hauses (ab Baualtersklasse 1969) berufen?

Frage von Hubert T. am 10.11.2015 

Ich bin Besitzer eines vermieteten Wohnhauses, Baujahr 1978. Meine Frage: Bin ich nach dem EnEV verpflichtet, die oberste Geschossdecke zusätzlich zu isolieren, oder kann ich mich auf das Baujahr des Hauses (ab Baualtersklasse 1969) berufen. Dann wäre mir die Nachrüstung freigestellt. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel gehen Experten davon aus, dass der Mindestwärmeschutz bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben ist und Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 diesen Wert erfüllen. Dann entfällt die Nachrüstverpflichtung für die Dachbodendämmung. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie sich auch von einem Energieberater, Architekten oder Bauingenieur beraten lassen, der anhand Ihrer Bauunterlagen die genauen Daten der Bausubstanz ermitteln kann.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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