Wird bei der Energiesparverordnung (EnEV 2014) eine Innenbelüftungsanlage mit berücksichtigt? Ich habe ein Wohnhaus mit Bj. 2017 und Innenbelüftungsanlage, die in den Wintermonaten um 13 Grad kalte Luft mit einem Volumenstrom von 120 m²/h 24 Stunden pro Tag in die Wohnung bringt. Die Anlage ist technisch überprüft und i.O. eingestellt, auch vom Hersteller so bestätigt. Dadurch ändert sich doch die Energiebilanz der Wohnung entscheidend, was ich im Energiesparnachweis nicht als berücksichtigt erkennen kann.
Grundsätzlich lässt sich die Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage bei der EnEV-Berechnung berücksichtigen. Die Technik sorgt für geringere Wärmeverluste, mindert den Heizwärmebedarf und bringt somit auch einen besseren Primärenergiebedarf. Stehen Ihnen die Berechnungsunterlagen für Ihr Gebäude zur Verfügung, lässt sich einfach prüfen, ob die Anlage tatsächlich berücksichtigt wurde. Ein Energieberater aus Ihrer Nähe unterstützt Sie dabei.