Ich habe im Juli 2007 ein Zweifamilienhaus gekauft. Das Haus wurde 1927 gebaut. Die Mieter haben nun zum 31.08.2015 gekündigt. Brauche ich einen Energieausweis?
Wenn Sie das Haus dann neu vermieten wollen, brauchen Sie einen Energieausweis. Für das Baujahr Ihres Hauses ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, es denn, das Haus wurde schon umfassend saniert und weist mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 auf – dann können Sie auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
Den Energieausweis müssen Sie potenziellen Mietern dann bei der Besichtigung vorlegen und dem neuen Mieter beim Abschluss des Mietvertrages aushändigen (zum Beispiel als Kopie vom Original-Energieausweis).