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Expertenrat

Meine Mieter haben gekündigt. Brauche ich nun einen Energieausweis?

Frage von Heike S. am 21.06.2015 

Ich habe im Juli 2007 ein Zweifamilienhaus gekauft. Das Haus wurde 1927 gebaut. Die Mieter haben nun zum 31.08.2015 gekündigt. Brauche ich einen Energieausweis? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie das Haus dann neu vermieten wollen, brauchen Sie einen Energieausweis. Für das Baujahr Ihres Hauses ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, es denn, das Haus wurde schon umfassend saniert und weist mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 auf – dann können Sie auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.

Den Energieausweis müssen Sie potenziellen Mietern dann bei der Besichtigung vorlegen und dem neuen Mieter beim Abschluss des Mietvertrages aushändigen (zum Beispiel als Kopie vom Original-Energieausweis).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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