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Expertenrat

Wie können sich Handwerker absichern, wenn Hausbesitzer nicht nach EnEV sanieren möchten?

Frage von Daniel S. am 18.05.2018 

Ich habe einen Verarbeiter, der bei seinem Kunden die Fassade neu gestalten soll. Der Hausbesitzer möchte aber nicht, dass hier nach EnEV saniert wird. Wie kann sich der Verarbeiter hier absichern, dass ihm hier nichts passieren kann? Gibt es hier einen Vordruck, den der Hausbesitzer ausfüllen kann? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Pflicht zur Dämmung der Fassade besteht. Denn in vielen Fällen lässt die EnEV Ausnahmen zu. So ist die Dämmung nicht nötig, wenn: 


  • die Arbeiten nur 10 Prozent der Fläche betreffen
  • die Außenwand bereits den energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 entspricht
  • der Außenputz erneuert wird, ohne den alten zuvor abzuschlagen
  • das Gebäude unter Denkmalschutz steht

In allen anderen Fällen (auch bei Platten, plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen auf der Außenseite) gilt die EnEV, sofern die Maßnahmen wirtschaftlich sind. Eine Ausnahme kann der Hausbesitzer über die zuständige Stelle beantragen. Relevant sind dabei die § 24 (Denkmal) und § 25 (unbillige Härte) der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung.

Der Unternehmer muss die Einhaltung der Anforderungen mit einer Unternehmererklärung bestätigen. Der Hausbesitzer muss diese für mindestens 5 Jahre aufbewahren (§ 26a der EnEV). Wer die EnEV ignoriert oder die Unternehmererklärung bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Nach § 26 sind sowohl Bauherren als auch Personen, die im Auftrag des Bauherren tätig werden, für die Einhaltung der EnEV-Anforderungen verantwortlich. Einen Vordruck oder eine Möglichkeit, diese zu umgehen, gibt es daher unseres Wissens nicht.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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