Müssen die Dämmplatten bei einer Außendämmung im Erdreich unbedingt mit einem Spezialkleber vollflächig verklebt werden, damit keine Hohlräume zwischen Dämmung und der vorher mit Bitumen abgedichteten Kellerwand entstehen? Wenn ja, warum ist dieses erforderlich? Die Kellerwand ist doch bereits durch die Auftragung der Bitumenmasse gegen Nässe abgedichtet worden!? Was könnte passieren, wenn Hohlräume bestehen würden? Selbst wenn Nässe zwischen die Platten und die mit Bitumen abgedichteten Kellerwand gelangen würde, könnte diese ja nicht ins Mauerwerk eindringen!?
Ob die Dämmplatten bei einer Perimeterdämmung vollflächig verklebt werden müssen oder ob eine Verklebung im Punktverfahren ausreicht, hängt von den Bodenverhältnissen ab. Bei einer Perimeterdämmung oberhalb des Grundwasserspiegels und bei normaler Bodenfeuchte ist ein Anbringen der Dämmplatten im Punktklebeverfahren möglich. Unterhalb des Grundwasserspiegels und im Bereich von aufstauendem Sickerwasser müssen die Dämmplatten vollflächig verklebt werden und auch die Stufenfalz muss in diesem Fall umlaufend verklebt werden, damit eine Hinterwanderung mit Feuchtigkeit verhindert wird.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch wenn die Kellerwand abgedichtet ist, sollte die Perimeterdämmung nicht von Feuchtigkeit hinterwandert werden können. Die Feuchtigkeit könnte bei einer intakten Abdichtung zwar nicht ins Mauerwerk eindringen, aber die Dämmwirkung wäre weitgehend zunichte gemacht und die mit der Perimeterdämmung beabsichtigte Heizkosteneinsparung würde nicht eintreten.