Welche formellen Wege sind notwendig um den Strom der Photovoltaik-Anlage an Mieter weiter zu verkaufen? Reicht die einfache Mitteilung an den Netzbetreiber? Muss noch wer informiert werden?
Das von Ihnen angesprochene Thema ist sehr komplex, so dass ich nur einige Punkte anreißen kann.
Wird Solarstrom an Dritte (z.B. Mieter) weiterverkauft, wird Einkommensteuer aus den Einnahmen aus dem Stromverkauf fällig. Die Umsatzsteuer wird dem Stromabnehmer auf die Rechnung gesetzt und an das Finanzamt abgeführt. Das Finanzamt muss also über die Einnahmen informiert werden.
Die EEG-Umlage muss an den Netzbetreiber weitergereicht werden.
Strom an Dritte darf nur über private Leitungen geliefert werden, das öffentliche Netz darf dafür nicht benutzt werden.
Zusätzliche Stromzähleinrichtungen sind erforderlich.
Die Abrechnung muss transparent erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie zum Beispiel auch in diesem Artikel.