Ich habe dieses Jahr eine PV-Anlage erworben. Die Modulhalterungen wurden vom Dachdecker verbaut. Hier habe ich auch den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlt. Die PV-Anlage und das nötige Zubehör habe ich beim Baustoffhändler besorgt. Hier wurde mir wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % berechnet. Der Baustoffhändler sagte, er könne diese nicht streichen. Bekomme ich hier eine Rückerstattung vom Finanzamt oder wie läuft es ab?
Grundsätzlich hätten die Händler die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht verlangen dürfen. Denn die Anlagenteile sind im beschriebenen Kontext steuerfrei. Da Händler die Ersparnis allerdings nicht an Ihre Kunden weitergeben müssen, gehen wir davon aus, dass Sie nachträglich keine Erstattung von Ihrem Finanzamt bekommen. Diese erhalten Sie höchstens vom Dachdecker und vom Baustofffachhandel. Vor allem bei letzterem lohnt es sich, noch einmal zentral nachzufragen und auf die Regeln des § 12 Abs. 3 UStG hinzuweisen.
Hier heißt es: "Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;"