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Expertenrat

Wir wollen die Fenster tauschen und das Dach dämmen. Was gibt es dabei zu beachten?

Frage von Sven  G. am 20.07.2016 

Wir haben vor eine Doppelhaushälfte mit dem Baujahr 1977 zu erwerben. Der Bauantrag stammt aus 1976 und letztlich wurde meines Wissensstandes nach der Bau im Jahr 1978 beendet. Die Genehmigung würde im Mai 1977 genehmigt.

Nun haben wir bedenken bezüglich der energetischen Qualität. Wir haben vor das Dach von innen mittels Zwischensparrendämmung neu zu dämmen und denken über einen Austausch der Holzfenster mit Doppelverglasung nach. Weiter wollen wir uns energetischen Gründen den offenen Kamin zumauern und ggf. später mal einen Ofen nachrüsten. Die Heizung würde 2012 erneuert und versorgt mittels Gaszentralheizung sowohl Heizung wie Brauchwasser.

Uns würde interessieren, ob wir mit diesen Maßnahmen eine ausreichende Qualität erhalten und ob wir mittels eigen Arbeit mit einem Budget von 20.000€ auskommen.
 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung kommen auf Hausbesitzer und Käufer eine Reihe von Austausch- und Nachrüstpflichten zu. Das betrifft zum Beispiel:

- Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen. Sind diese in unbeheizten Räumen oder Kellern frei zugänglich verlegt, müssen Sie nachträglich gedämmt werden. Oft ist das einfach selbst möglich. Mehr über die Dämmung von Rohrleitungen finden Sie hier.

- Oberste Geschossdecken. Sind die Decken zu unbeheizten Dachräumen frei zugänglich, müssen diese gedämmt werden. Anstelle der obersten Geschossdecke können Sie - wie geplant - auch das darüber liegende Dach dämmen. Mehr Informationen zur Dachdämmung finden Sie hier.

Zur geplanten Dachdämmung:
Die Dachdämmung selbst muss den Anforderungen der EnEV entsprechen und somit einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen. Eine Ausnahme: Reicht der Platz bei einer Zwischensparrendämmung nicht aus, gilt die EnEV-Anforderung auch als erfüllt, wenn die maximal mögliche Schichtdicke einer Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 eingebracht wird.

Um Schäden durch auftretende Feuchte ausschließen zu können, sollten Sie unterhalb der Sparren eine zur Dämmung passende feuchtevariable Dampfbremse installieren. Diese verhindert, dass im Winter Feuchte in die Dämmschicht gelangt und eventuell im Holz gespeichertes Wasser im Sommer wieder austrocknen kann.


Wir raten die Konstruktion von einem Energieberater aus Ihrer Region prüfen lassen. Einen Experten finden Sie zum Beispiel hier.


Zum geplanten Fenstertausch:
Werden die Fenster ausgetauscht, gelten auch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Der U-Wert der neuen Fenster - Rahmen und Verglasung - muss dabei einen Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Fenster auch nach der Sanierung einen "schlechteren" U-Wert als die entsprechende Außenwand haben. Denn so wirken die Fenster als "Feuchtefalle". Dabei kondensiert Wasser bei zu hoher Luftfeuchtigkeit sichtbar an den Fenstern anstatt der Außenwand, wodurch eventuellen Bauschäden vorgebeugt wird. Weitere Informationen zum Thema Fenster-Tausch haben wir Ihnen hier zusammengestellt.


Bei der energetischen Sanierung auch an die Lüftung denken:
Werden im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster getauscht, oder wird mehr als 1/3 der vorhandenen Dachfläche abgedichtet, ist nach DIN 1946 Teil 6 ein Lüftungskonzept zu erstellen. Damit soll geprüft werden, ob das Gebäude auftretende Feuchte auch nach den Sanierungsmaßnahmen ausreichend regulieren kann um Kondensation und daraus folgende Bauschäden wie Schimmel zu verhindern. Eventuell wird das Gebäude nach der Sanierung so dicht, dass lüftungstechnische Maßnahmen, wie zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen - den notwendigen Feuchteschutz gewährleisten müssen. Weitere Informationen zum Lüftungskonzept finden Sie hier.

Zur Sanierung des Kamins:
Bei der Sanierung des offenen Kamins ist es ratsam, die Maßnahme vorher mit einem Kaminkehrer zu besprechen. Denn der muss die Anlage später abnehmen und kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob der vorhandene Zug ohne weiteres auch für einen angeschlossenen Ofen genutzt werden kann.

Zur energetischen Qualität:
Ganz allgemein haben Sie Maßnahmen geplant, die zu einer spürbaren Einsparung der Heizkosten führen werden. Auch Wärmewohlbefinden und Komfort in Wohn- und Aufenthaltszimmern werden so verbessert. Ob das ausreichend ist, hängt jedoch immer auch von den Bedürfnissen und Wünschen der Nutzer ab. Sinnvoll ist es, die Maßnahmen auch wirtschaftlich zu beurteilen. Dabei werden die entstehenden Kosten und Einsparungen, den vorhandenen Energieverbrauchsdaten - zum Beispiel aus einem verbrauchsgebundenen Energieausweis - gegenübergestellt.

Zum vorgesehenen Budget:
Ohne Ihr Gebäude zu kennen, können wir keine treffenden Aussagen über die zu erwartenden Kosten machen. Für eine erste Orientierung kann man aber zum Beispiel für den Tausch der Fenster mit 500 bis 600 Euro / Quadratmeter planen (Preis kann sich nach Art, Material und Größe stark unterscheiden). Für die Zwischensparren-Dämmung im Dach können Sie noch einmal 50 bis 80 Euro je Quadratmeter einplanen. Generell gilt: Je höher Ihr Anteil an den Arbeiten, desto günstiger wird es.

Viele Maßnahmen einer Sanierung werden auch gefördert. Über die KfW haben Sie bei Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch, der Dachdämmung oder einer neuen Lüftungsanlage dabei die Wahl zwischen zinsgünstigen Darlehen (Programm 151/152) oder Investitionszuschüsen (Programm 430). Weitere Informationen zur KfW-Förderung finden Sie hier.

Abschließend:
Wenn möglich, raten wir Ihnen die geplanten Maßnahmen vor Kauf bzw. Umsetzung mit einem Energieberater zu diskutieren. Der stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt, Folgeschäden vermieden und finanzielle Mittel an den richtigen Stellen eingesetzt werden.

Darüber hinaus unterstützt der Energieberater auch bei der Suche nach regionalen und überregionalen Fördermitteln, die sie bei der energetischen Sanierung entlasten. Die Beratung selbst kann dabei zum Beispiel über das BAFA-Programm "Vor-Ort-Beratung" gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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