Ich bin einer von 24 Eigentümern in 4 Betonflachdachhäuser, Baujahr 1973. Müssen wir die Flachdächer jetzt neu dämmen so dass die neuen EnEV 2014 Werte eingehalten werden, oder können wir warten, bis eine größere Sanierung anfällt? Der Architekt sagt, dass im Sanierungsfall die vorhandene isolierte Holzdachhaut (steht auf der Beton Dachfläche) entfernt werden muss, und die neue Dachhaut direkt auf die Betonfläche aufgebaut werden muss. Ist das eine bauliche Veränderung, der von alle Eigentümern zugestimmt werden muss?
Die Dämmpflicht der EnEV gilt nur für oberste Geschossdecken zum unbeheizten Dachboden hin, Sie müssen Ihr Flachdach also derzeit nicht dämmen, um die Anforderungen der EnEV 2014 zu erfüllen. Pflicht ist die Einhaltung der Energieeinsparverordnung in Ihrem Fall nur, wenn das Flachdach ohnehin saniert wird.
Die Grenzen bei Instandhaltungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen verlaufen fließend und lassen sich nicht immer eindeutig festlegen. Der Eigentümerverband „Wohnen im Eigentum“ bewertet die Sanierung eines Flachdachs mit Dämmung als typische Maßnahme für die modernisierende Instandhaltung und nicht als bauliche Veränderung.