Ich habe gerade nach einer Sanierung ohne Feinreinigung vor dem LG Bremen verloren. Ich (Mieter) habe nach Gutachten (Bremer Umweltinstitut) die Miete gemindert. Gericht sah es zunächst als erwiesen an, dass die Sporen nur durch eine professionelle Reinigung zu beseitigen sind. Im Verfahren bot Vermieter Sachverständigengutachten darüber an, dass Schimmel nicht auf bauliche Mängel oder eine schadhafte Rohrleitung besteht und der Mangel überhaupt nicht bestand. Unabhänig von der Ursache meinte der Gutachter dann, dass Sporen nach 2 Tagen weggelüftet seien. Auf weiterer Nachfrage meinte er dann, dass nach spätenstens 6 Wochen die Sporen verschwunden seien, wenn 3 mal täglich gelüftet wird. Eine erneute Messung hielt er deshalb für nicht erforderlich. Das LG Bremen hat die Berufung zurückgewiesen. Die Kündigung ist somit rechtskraftig. Ich machte die nicht durchgeführte Feinreinigung verantwortlich. Der Anspruch auf Mietminderung ersteckt sich unabhängig von der Ursache maximal nur auf einen Zeitraum von 6 Wochen, da dann nach Auffassung des Gerichtes, dass sich der gutachterlichen Auffassung des Architekten anschloss, eine Sporenbelastung durch das Lüften beseitigt ist. Ich schicke Ihnen gerne die Urteilsbegründung AG Bremen sowie LG Bremen zu.
Aus Ihrer Schilderung können wir keine konkrete Frage entnehmen und für unsere Experten ist es schwierig, einen Rat in einem Gerichtsverfahren zu geben, dessen nähere Umstände sie nicht kennen. Zum Thema Feinreinigung nach der Sanierung von Schimmelbefall können Sie aber zum Beispiel im "Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen" des Umweltbundesamtes nachlesen. Unter Punkt 5.5. ab Seite 51 sind die Empfehlungen ausgeführt, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten eine Feinreinigung der betroffenen Räume stattfinden sollte, um die Konzentration an Schimmelpilzsporen zu reduzieren.