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Expertenrat

Wie stark muss die Fassadendämmung nach EnEV sein?

Frage von Leopold M. am 17.03.2017 

Welche Dämmdicke ist nach EnEV 2014 für Resol-Hartschaum auf Frontfassaden (MFH) erforderlich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Werden Außenwände geändert, indem auf der Außenseite eine plattenartige Beschichtung aufgebracht, oder der Außenputz erneuert wird, muss nach §9 und Anlage 3 (1) der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ein U-Wert von 0,24 W/m²K eingehalten werden.

Wie stark die Dämmung dabei sein muss, hängt zum einen vom Aufbau und der Stärke der vorhandenen Außenwand und zum anderen von der Wärmeleitgruppe des Dämmmaterials ab. Besteht das Mauerwerk zum Beispiel aus älteren Hochlochziegeln, wird der geforderte U-Wert bei einer Dämmung der WLG 022 bereits bei 8 cm Dämmstärke eingehalten.

Da wir den Aufbau der Wand nicht kennen, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel über die Energieberater-Suche. Geht es um die Förderung der Fassadendämmung über das KfW-Programm 430 (hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten), ist der Berater ohnehin nötig. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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