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Expertenrat

Wir haben bis zum 29.04.2014 die kompletten Fenster austauschen lassen. Muss in der Unternehmererklärung jetzt stehen: nach § 26a EnEV 2009 oder 2014?

Frage von Michael E. am 26.05.2015 

Wir haben an einem Wohngebäude die kompl. Fenster austauschen lassen. Die Arbeiten wurde am 29.04.2014 fertig gestellt. Muss in der Erklärung jetzt noch stehen: Unternehmererklärung nach § 26a EnEV 2009 oder 2014? Offiziell ist die EnEV 2014 doch erst am 01.05.2014 in Kraft getreten oder? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Unternehmererklärung sollte das Ausführen der Sanierungsarbeiten nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Zeitpunkt der Sanierung bescheinigen. In Ihrem Fall wäre das dann die EnEV 2009, für alle Arbeiten nach dem 1. Mai 2014 die EnEV 2014.

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