Ich übernehme in ein paar Tagen von einem Bauträger den Neubau einer Doppelhaushälfte, KfW 70 Standard mit Polystorol-Dämmung der Außenwände. Habe ich in diesem Fall auch nach der EnEV das Recht auf eine Unternehmererklärung über das Dämmen und Verputzen der Außenwände? Habe ich diesen Anspruch nur bei Renovierungen und nicht beim Neubau?
Die Unternehmererklärung ist eher für Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden vorgesehen. Bei einem Neubau sollten dagegen nach der Bauabnahme alle wichtigen Unterlagen an den Eigentümer übergeben werden, zum Beispiel die Unterlagen zur Baugenehmigung, Berechnungen und Nachweise der Fachingenieure und auch der Energieausweis etc. Damit sollten Sie dann alle wichtigen Unterlagen in Sachen EnEV vorliegen haben.