Wenn bei einer Sanierung nur nach Vorgaben der EnEV gedämmt werden soll - muss dies von einem Fachmann oder dem Bauunternehmen nachgewiesen werden?
Ja, für diesen Nachweis gibt es die so genannte Unternehmererklärung. Der Handwerksbetrieb, der die Sanierung ausführt, muss nach der Sanierung diese Unternehmererklärung ausstellen, in der er bescheinigt, dass er die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) fachgerecht umgesetzt hat. Das gilt für alle Maßnahmen, die zur Energieeinsparung umgesetzt werden wie z.B. der Einbau neuer Fenster, die Erneuerung der Heizung oder Maßnahmen zur Dämmung.