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Expertenrat

Besteht auch dann eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises, wenn Käufer im Kaufvertrag ausdrücklich darauf verzichtet?

Frage von Rheinhard B. am 13.02.2015 

Besteht auch dann eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises, wenn Käufer im Kaufvertrag ausdrücklich darauf verzichtet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei einem Hausverkauf besteht laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nur die Pflicht, den Energieausweis vorzulegen, sondern dieser muss dem Käufer auch nach Vertragsschluss für seine Unterlagen übergeben werden. Ein Verzicht des Käufers ist daher nicht möglich. Hier finden Sie eine ausführliche Antwort zu dieser Frage von Energieberater Frank Nowotka.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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