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Expertenrat

Wie können wir nach einem Wasserschaden den Boden in unserem Keller wieder herstellen?

Frage von Renate H. am 10.07.2016 

Wegen eines Wasserschachadens haben wir ca 70 qm Knauf Gipskartonplatten mit Styropordämmung entfernen müssen. Nun soll der Kellerboden wieder aufgebaut werden. Welchen Vorschlag können Sie uns hierzu machen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da wir das Ausmaß des Schadens und den aktuellen Zustand der betroffenen Bausubstanz aus der Ferne nicht beurteilen können, empfehlen wir Ihnen einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser stellt den Ist-Zustand fest und entscheidet über die passenden Maßnahmen zur Trockenlegung von Böden und Wänden. Nur so können Folgeschäden wie Schimmelbildung ausgeschlossen werden.

Worauf es bei einer sogenannten Bauwerksdiagnostik ankommt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wie Sie einen guten Experten finden, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Die entstehenden Folgekosten des Wasserschadens können eventuell von Ihrer Gebäudeversicherung übernommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, das der Vertrag solche Elementarschäden beinhaltet.

Nach der Trockenlegung kann der Kellerboden über verschiedene Arten aufgebaut werden. Vor allem dann, wenn der Einsatz von Wasser ungünstig ist und die vorhandenen Raumhöhen sehr niedrig sind, empfiehlt sich dabei ein Trockenestrich - auf den Boden aufgebrachte Bauplatten, bestehend aus Dämmung und Deckplatten.

Je nach zustand des Bodens, besteht der Aufbau dabei meist aus drei Schichten:

  • eine Dampfsperre, die aufsteigende Feuchtigkeit verhindert 
  • eine Ausgleichsschüttung, die Unebenheiten im Boden ausgleicht 
  • Bodenplatten, bestehend aus Dämmung und Deckplatten
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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