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Expertenrat

Bekomme ich auch als Vermieter eines Reihenhauses den Zuschuss für eine neue Ölheizung?

Frage von Manuel K. am 15.05.2016 

Ich habe Ihre Artikel zur Förderung des Einbaus einer Öl-Brennwert-Heizung gelesen. Dies trifft auf unseren aktuellen Sachverhalt zu. D.h. die Heizung Baujahr 1989 muss ausgetauscht werden und es soll Öl-Brennwert werden. Nun die Frage: Kann man für die Beratung bzw. dem Heizungstausch auch Förderungen (von BAFA, KfW, etc.) bekommen, wenn das Objekt vermietet ist oder gilt das immer nur für Eigennutzung? Bei uns geht es nämlich um ein vermietetes Reihenhaus, in dem die Familie meines Bruders wohnt (ich bin Vermieter). 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sowohl die Zuschüsse der KfW für eine Ölheizung mit Brennwerttechnik als auch die BAFA-Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien (zum Beispiel für eine kombinierte Solarthermie-Anlage) können Sie auch als Vermieter beantragen. Für die Zuschüsse der KfW ist Bedingung, dass das Haus maximal zwei Wohneinheiten hat. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss der KfW unbedingt vor dem Heizungstausch beantragt werden muss, der BAFA-Zuschuss nach Abschluss der Installation.

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