x
Expertenrat

Kann ich den Zuschuss für Einbruchschutz auch nachträglich beantragen?

Frage von Burkhard W. am 29.01.2016 

Im Juli 2015 habe ich in der Gästetoilette ein Fenstergitter von außen anbringen lassen, weil dies die Schwachstelle unserer Häuser in meiner Siedlung sind (mehrere Einbrüche). Gestern nun habe ich gelesen, dass man die Kosten dafür teilweise rückerstattet bekommt. Habe ich diesbezüglich noch eine Chance? Meine Rechnung beläuft sich auf 426,02 EUR. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Leider nein – die Förderung der KfW für Einbruchschutz muss vorher beantragt werden. Die Förderung hätte aber leider bei Ihnen ohnehin nicht gegriffen, da Zuschussbeträge unter 200 Euro nicht ausgezahlt werden

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo