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Expertenrat

Wie bekomme ich einen Zuschuss für neue Fenster und Einbruchschutz?

Frage von Ursula H. am 28.05.2015 

Reihenhaus in Kassel
- vorne geplant Gitter
- hinten neue Fenster bzw. teilweise Nachrüstung von Sicherung durch Schlüsseldienst

Erbitte keinen Kredit aber Förderbeitrag. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für einen Zuschuss kommt das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Programmnummer 430 in Frage. Der Zuschuss für neue Fenster beträgt zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit. Beim Einbau neuer energiesparender Fenster sind in diesem Programm auch Maßnahmen zum Einbruchschutz förderfähig: einbruchhemmende Fenster und Fensterrahmen (inkl. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.). sowie einbruchhemmende Nachrüstprodukte wie z. B. Gitter, Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse, Querriegelverschlüsse, Dreh- und Drehkippbeschläge, Rollläden.

Damit Sie die Förderung beantragen können, ist die Einbindung eines Sachverständigen von der Liste der Energie-Effizienz-Experten des Bundes Pflicht. Außerdem muss die Förderung vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Die Details finden Sie hier.

Wenn Sie die Angebote für Ihre neuen Fenster vorliegen haben, nutzen Sie doch einfach unsere kostenlose Fördermittel-Beratung, um Ihre Zuschüsse zu optimieren. Dabei prüfen Experten Ihre Fördermöglichkeiten und stellen Ihnen unterschriftsreife Anträge zur Verfügung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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